Laservision Laserschutzbrille F42 gold
Laserschutzbrille mit F42-Fassung und P1P18-Filter für UV-Laser, blaue Laser, NdYAG-Laser, Scheiben- und Disk sowie für CO2-Laser
Bedingungen und Konditionen
Versand 2-3 Tage
mit Quick Realease Schnellwechselsystem
desinfizierbare Klappbügel
kaltverformbare Bügelenden
Tageslichtransmission ca. 47%
gute Farbsicht
goldfarbener Kunststofffilter
für Diodenlaser 808 bis 1064nm
für UV-Laser
für blaue Laser
für NdYAG-Laser
für Scheiben- und Disk sowie für CO2-Laser
auch im medizinischen Bereich, z.B. Dental-, Chirurgie-, und Dermatologielaser verwendbar
als Überbrille über Korrekturgläsern tragbar
beste Rundumsicht durch durchgehenden einteiligen Schutzfilter
Lieferung in nachhaltiger Pappbox
inkl. Mikrofaserbeutel und Umhängekordel
Beschichtung:
keine
Brillentyp:
Überbrille mit BügelEigenschaften:
Geringes Gewicht, Quick Release, desinfizierbar, kaltverformbare Bügelenden
Farbsicht:
gutFassung:
F42
Filter:
P1P18
Filterdicke:
ca. 2mm
Filterfarbe:
Gold
Filtertechnologie:
Absorptionsfilter
Normen:
EN 207 Vollschutz
Schutzbereich:
Infrarot, Nahes Infrarot, Sichtbar, Ultraviolett
VLT (CA.):
47%
Visuelle Helligkeit:
Filterfarbe:
Normen:
Schutzbereich:
sehr gut
Schutz-Stufen
185-315 D LB10 + IR LB4 (OD10+)
>315-466 D LB5 + IR LB8 + M LB8Y (OD8+)
800-<880 DIRM LB6 (OD6+)
880-1070 D LB6 + IR LB8 + M LB10 (OD10+)
>1070-1080 D LB6 + IRM LB8 (OD8+)
>1080-1087 D LB6 + IRM LB7 (OD7+)
>1087-1100 DIRM LB6 (OD6+)
5250-14000 DI LB4 + R LB3Y (OD5+)
LV CE
Laservision Laserschutzbrillen
Laserlicht beschreibt den Bereich des elektromagnetischen Spektrums, der sich von 150nm bis zu 1mm erstreckt, also vom harten UV- bis hin zum infraroten „Licht“. Durch geeignete Technologien kann die von einer Laserquelle abgestrahlte Lichtleistung aktuell bis zu mehreren kW (>1000 W) betragen. Auf Grund seiner physikalischen Eigenschaften kann dieses Licht so stark gebündelt werden, dass Leistungsdichten (= Leistung pro Fläche) erreicht werden, die hoch genug sind, um Metalle zu schneiden oder Keramik zu verdampfen.
Einfache Schutzmaßnahme
Im Medizinbereich werden mit Laserstrahlung z.B. Tattoos entfernt oder Gewebe geschnitten. Ein großes Gefahrenpotential liegt daher in der unbeabsichtigten, zufälligen Bestrahlung des Menschen. Dabei sind insbesondere die Augen gefährdet, da sie wesentlich empfindlicher auf Licht reagieren und bereits bei einem kurzen Blick in einen Laserstrahl mit geringer Leistung die Gefahr einer irreversiblen Erblindung besteht. Laserschutzbrillen sind die einfachste und am weitesten verbreitete persönliche Schutzmaßnahme (PSA) gegen Laserstrahlung.
Laserschutznormen
Der Gesetzgeber schreibt daher das Tragen von Laserschutzbrillen und ggf. weitere Schutzmaßnahmen ab einer bestimmten Laserleistung verbindlich vor. Dabei verlangen die gesetzlichen Vorgaben der europäischen Laserschutznormen EN 207 / EN 208 für Laserschutzbrillen eine EG-Baumusterprüfung (CE) durch einen unabhängigen Zertifizierer (Notified Body) der die Laserschutzbrille mit LB-Schutzstufen zertifiziert.